Die KV RLP ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Rund 8.000 rheinland-pfälzische Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die gesetzlich Krankenversicherte behandeln, sind in der KV RLP als ihre Mitglieder organisiert.
Sicherstellung. Interessenvertretung. Gewährleistung.
Die KV RLP stellt die ambulante medizinische Versorgung in Rheinland-Pfalz sicher. Sie vertritt die Interessen ihrer Mitglieder, unterstützt diese in Angelegenheiten des Praxisalltags und gewährleistet im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben die Einhaltung der den Mitgliedern obliegenden Pflichten.
Die KV RLP sorgt dafür, dass die ambulante medizinische Versorgung zu jeder Tages- und Nachtzeit für die rund vier Millionen Bürgerinnen und Bürger des Landes in der Nähe ihres Wohnorts gewährleistet bleibt. Hierzu organisiert sie auch den Ärztlichen Bereitschaftsdienst, dessen Trägerin sie ist. Sie garantiert darüber hinaus, dass die Qualität der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen dauerhaft hoch bleibt.
Gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen vertritt die KV RLP die Rechte ihrer Mitglieder und schließt die zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen Verträge ab. Sie verteilt die Gesamtvergütung, die von den gesetzlichen Krankenkassen für die ambulante Versorgung bereitgestellt wird, prüft die Abrechnung der Leistungen ihrer Mitglieder und wickelt die Abrechnung auch für diese ab.
Die KV RLP setzt sich ein für die Wahrung von Freiberuflichkeit und Niederlassungsfreiheit. Des Weiteren unterstützt sie die Bürgerinnen und Bürger bei der Suche nach einer geeigneten ärztlichen oder psychotherapeutischen Praxis.
Selbstverwaltung
Als Einrichtung der ärztlichen und psychotherapeutischen Selbstverwaltung trifft die KV RLP ihre Entscheidungen frei durch die von ihren Mitgliedern gewählten Organe, die Vertreterversammlung und den Vorstand. Die Entscheidungen sind für alle Mitglieder bindend. Bei der gesetzmäßigen Organisation der ambulanten medizinischen Versorgung untersteht die KV RLP der Aufsicht durch das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz.
Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung ist das Selbstverwaltungsorgan der KV RLP. Sie repräsentiert alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten in Rheinland-Pfalz.
Die Vertreterversammlung besteht aus 40 ehrenamtlichen Mitgliedern, die für die Dauer von sechs Jahren in unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt sind.
Die Aufgaben der Vertreterversammlung sind vielfältig. So beschließt sie die Hauptsatzung der KV RLP und weitere Bestimmungen autonomen Rechts wie die Bereitschaftsdienstordnung, die Entschädigungs- und Abrechnungsordnung oder die Richtlinien für die Durchführung der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung im Land. Sie wählt und führt Aufsicht über den hauptamtlichen Vorstand und setzt den Haushaltsplan fest. Die Einberufung der Vertreterversammlung sowie deren Aufgaben sind durch die Hauptsatzung der KV RLP geregelt.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedient sich die Vertreterversammlung gesetzlich vorgeschriebener Ausschüsse. Zu diesen zählen unter anderem der Haupt- und Finanzausschuss oder die beratenden Fachausschüsse für die hausärztliche, die fachärztliche und die psychotherapeutische Versorgung sowie für Angestellte.
Sitzungen
Vorstand
Der Vorstand vertritt die Interessen der rheinland-pfälzischen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten. Er besteht aus drei hauptamtlichen Mitgliedern.
Der Vorstand ist durch die Vertreterversammlung in direkter und geheimer Wahl gewählt. Im Rahmen der Interessenvertretung nimmt er vielfältige berufspolitische Aufgaben wahr wie zum Beispiel den Abschluss von Verträgen mit den Krankenkassen. Er repräsentiert die Institution nach außen und innen, übernimmt ihre gerichtliche und außergerichtliche Vertretung und legt ihre Organisationsstruktur fest. Darüber hinaus regelt er die Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltungsdisziplinen. Er stellt Richtlinien für seine Arbeit auf und richtet Ausschüsse ein, die ihn beraten.
Die Vorstandsmitglieder teilen ihre fachliche Zuständigkeit im Rahmen eines Geschäftsverteilungsplans unter sich auf. Über ihre Arbeit erstatten sie regelmäßig Bericht an die Vertreterversammlung.
Legislaturperiode 2023 bis 2028
Dr. Siegfried Stephan
Vorsitzender der Vertreterversammlung
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie | Mainz
Dr. Anja von Buch
Stellvertretende Vorsitzende der Vertreterversammlung
Fachärztin für Allgemeinmedizin | Bad Kreuznach
San.-Rat Dr. Peter Heinz
Vorsitzender des Vorstands
Facharzt für Allgemeinmedizin | Gensingen
Dr. Andreas Bartels
Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands
Facharzt für Anästhesiologie | Mainz
Peter Andreas Staub
Mitglied des Vorstands
Psychotherapeut | Freinsheim
Video: KV RLP und KBV – Was macht der Vorstand in Berlin?
Mitglieder der Vertreterversammlung
Geschäftsverteilung und Aufbauorganisation
Standorte
Ihren Hauptsitz hat die KV RLP in Mainz. Daneben ist sie mit je einem Regionalzentrum in Koblenz, Neustadt an der Weinstraße und Trier vertreten.