Der Berufungsausschuss ist eine gesetzlich verankerte, unabhängige und regional zuständige Einrichtung.
Aufgaben
Er beschäftigt sich mit den Widersprüchen, die gegen die Entscheidungen des Zulassungsausschusses vorgebracht werden. Gegen seine Entscheidungen ist die Klage vor dem Sozialgericht möglich.
Organisation
Der Berufungsausschuss setzt sich zusammen aus einer Person im Vorsitz mit der Befähigung zum Richteramt sowie aus jeweils drei Vertreterinnen bzw. Vertretern der Ärzteschaft und der Krankenkassen. Die Geschäftsstelle des Berufungsausschusses ist bei der KV RLP am Standort Koblenz angesiedelt.
Anschrift
Berufungsausschuss in Rheinland-Pfalz
Geschäftsstelle
Emil-Schüller-Straße 14-16
56073 Koblenz
Kontakt
Service-Center
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FR | 7:30 – 15 Uhr |