Der Erweiterte Landesausschuss nach § 116b Abs. 3 SGB V ist eine gesetzlich verankerte, unabhängige und regional zuständige Einrichtung. Er geht aus dem Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hervor, der auf Basis des Gesetzes um Vertreterinnen und Vertreter der Krankenhäuser erweitert wurde.
Aufgaben
Der Erweiterte Landesausschuss entscheidet auch in Rheinland-Pfalz darüber, wer im Land Aufgaben im Bereich der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung wahrnehmen darf.
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung
Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung umfasst die Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Krankheiten, die eine besondere Qualifikation, eine interdisziplinäre Zusammenarbeit oder eine spezielle Ausstattung erfordern. Hierzu gehören vor allem schwere und besondere Verlaufsformen von Erkrankungen, seltene Erkrankungen mit geringen Fallzahlen und Erkrankungen, für deren Therapie hochspezialisierte Leistungen notwendig sind.
Wollen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Krankenhäuser an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung teilnehmen, müssen sie dies dem Erweiterten Landesausschuss anzeigen. Ihm gegenüber müssen sie auch nachweisen, dass sie alle hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Erweiterte Landesausschuss prüft jede eingegangene Anzeige und entscheidet dann auf dieser Grundlage über die Berechtigung zur Teilnahme.
In der Richtlinie "Ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116 b SGB V (ASV-Richtlinie)" hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sämtliche Teilnahmeanforderungen festgelegt. Zusätzlich soll noch für jedes Krankheitsbild eine eigene Anlage folgen. Hieraus gehen dann die jeweiligen Voraussetzungen hervor, die im speziellen Fall für eine Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung erfüllt sein müssen.
Organisation
Der Erweiterte Landesausschuss setzt sich zusammen aus jeweils neun Vertreterinnen bzw. Vertretern der Ärzteschaft, der Krankenkassen und der Krankenhäuser sowie einer unparteiischen Person im Vorsitz und zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern. Vertreterinnen bzw. Vertreter von Patientenorganisationen und des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz (MWG) sind beratend tätig.
Der Erweiterte Landesausschuss trifft seine Entscheidungen in Form von Beschlüssen. Er entscheidet nach mündlicher Verhandlung, kann aber auch im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens Schritte beschließen. Die Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses ist in Rheinland-Pfalz bei der KV RLP angesiedelt. Die Aufsicht über den Erweiterten Landesausschuss führt das MWG.
Anschrift und E-Mail-Adresse
Unterlagen können per Post oder E-Mail eingesendet werden an:
Geschäftsstelle des
Erweiterten Landesausschusses Rheinland-Pfalz
Isaac-Fulda-Allee 14
55124 Mainz
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