Im Rahmen spezieller Regelungen zur gesetzlichen Krankenversicherung sind Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dazu verpflichtet, wirtschaftlich zu behandeln und zu verordnen. Dass sie dies tun, wird regelmäßig überprüft.
Aufgaben
Die sogenannte Wirtschaftlichkeitsprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kommt den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen die Aufgabe zu, diese durchzuführen. Bundesweit haben sie zu diesem Zweck Gemeinsame Prüfungseinrichtungen installiert. Eine solche Prüfbehörde bilden in Rheinland-Pfalz die KV RLP und die rheinland-pfälzischen Landesverbände der Krankenkassen. Ihr Sitz befindet sich in Neustadt an der Weinstraße.
Prüfungsstelle und Beschwerdeausschuss
Organisatorisch besteht die Gemeinsame Prüfungseinrichtung aus der Prüfungsstelle und dem Beschwerdeausschuss. Beide Stellen nehmen ihre Aufgaben weisungsungebunden und eigenständig wahr.
Innerhalb eines Prüfverfahrens wird in erster Instanz die Prüfungsstelle tätig. Sie hinterfragt, ob das Wirtschaftlichkeitsgebot eingehalten wurde. Ihre Aufgabe ist es insbesondere, die vorliegenden Fälle zu untersuchen und die betroffenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht um Stellungnahme zu bitten. Anhand der vorliegenden Unterlagen entscheidet sie, ob diese dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprochen oder aber dagegen verstoßen haben.
Gegen die Entscheidung der Prüfungsstelle können die Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie auch die KV oder die Krankenkassen als weitere Beteiligte am Verfahren Widerspruch beim Beschwerdeausschuss einlegen. Dieser rollt das Verfahren dann in zweiter Instanz wieder auf, untersucht den Fall erneut und trifft seine Entscheidung.
Anschrift
Gemeinsame Prüfungseinrichtung
Maximilianstraße 22
67433 Neustadt an der Weinstraße