Die Qualität in der ambulanten Versorgung zu prüfen, weiterzuentwickeln und nachhaltig zu sichern, ist in Rheinland-Pfalz eine unserer Kernaufgaben als KV RLP. Dazu setzen wir auf ein Netz aus Qualitätssicherungsmaßnahmen, passgenauem Fortbildungskonzept und der Förderung von praxisindividuellem Qualitätsmanagement sowie auf die intensive Zusammenarbeit mit Qualitätszirkeln, Qualitätssicherungskommissionen, Ärzte- und Psychotherapeutenkammern. Den aktuellen Stand gibt der regelmäßige Qualitätsbericht wieder.
Gesicherte Qualität auf hohem Niveau
Rund 8.000 Niedergelassene versorgen in Rheinland-Pfalz die Patientinnen und Patienten auf medizinisch hohem Niveau. Feste Qualitätsstandards sorgen dafür, dass sie die notwendigen, zweckmäßigen und ausreichenden medizinischen Leistungen erhalten – mit gesicherter und geprüfter Qualität.
Mehr als ein Drittel aller Leistungen in der ambulanten Versorgung sind genehmigungspflichtig. Das heißt: Um diese Leistungen erbringen und zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen zu dürfen, müssen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten fest definierte fachliche, apparative und organisatorische Mindestanforderungen erfüllen.
Um in diesen Fällen die Genehmigung auch dauerhaft zu erhalten, werden teilweise in regelmäßigen Abständen Prüfungen vorgenommen. Durch dieses Verfahren wird ein dauerhaft hohes Maß an Qualität garantiert. Basis dafür sind bundesweit und regional geltende Qualitätssicherungsvereinbarungen und -richtlinien. Deren Umsetzung obliegt uns als KV RLP, zum Teil unter Einbindung der Krankenkassen und deren Verbänden.
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