Seit Februar können Praxen bei der Abrechnung die automatische Vorprüfung der Abrechnungsdatei nutzen. Die Datei sollte am besten schon jetzt und nicht erst am Quartalsende hochgeladen werden. Denn: Schnell sein zahlt sich aus. Durch die automatische Vorprüfung fallen Abrechnungsfehler direkt auf und können rechtzeitig und ohne Zeitdruck korrigiert werden.
Immer ab dem zweiten Quartalsmonat haben Praxen bis zum Abgabetermin der Abrechnung die Möglichkeit, ihre Abrechnungsdatei online im Mitgliederbereich hochzuladen und kostenfrei prüfen zu lassen – und das so oft wie gewünscht. Der Vorteil: Eventuelle Korrekturen müssen am Ende des Quartals nicht alle auf einmal erledigt, sondern können nach und nach eingearbeitet werden. Gut zu wissen: Vorprüfung und damit verbundene Korrekturen schützen nicht vor Plausibilitäts-, Wirtschaftlichkeits- und Arzneimittelprüfungen.
Korrekturhinweise
Die automatische Vorprüfung deckt Unstimmigkeiten in der Abrechnung auf – zum Beispiel Gebührenordnungspositionen, die nicht nebeneinander abgerechnet werden dürfen, oder fehlende Genehmigungen für bestimmte Leistungen. Nach jeder automatischen Vorprüfung erstellt das System ein Protokoll mit Korrekturhinweisen. Hiermit können Praxen die nötigen Berichtigungen im Praxisverwaltungssystem vornehmen und im Anschluss eine angepasste Abrechnungsdatei hochladen. Auch diese wird dann automatisch vorgeprüft und es wird ein Protokoll zum Ergebnis erstellt.
Zum Schluss muss die Abrechnungsdatei nur noch finalisiert und zusammen mit der Sammelerklärung an die KV RLP übermittelt werden. Im besten Fall sind vorher alle Korrekturhinweise bearbeitet worden. Die sachlich-rechnerische Berichtigung kommt dann nach der Abrechnungsbearbeitung per Post.
Erklärvideo: So funktioniert die automatische Vorprüfung
– im Mitgliederbereich über das Sichere Netz der KVen
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