Mit der Verabschiedung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes am 28. Oktober 2022 durch den Bundesrat wurde die Rücknahme der TSVG-Neupatientenregelung festgelegt. Hierdurch entfällt die extrabudgetäre Vergütung von Neupatientinnen bzw. Neupatienten ab 2023.
Bitte reichen Sie alle Neupatientinnen- und Neupatientenfälle mit der Abrechnung 4/2022 ein. In Folgequartalen als Nachzügler eingereichte Neupatientinnen- und Neupatientenfälle können nicht mehr als Neupatientinnen bzw. Neupatienten berücksichtigt werden.
Sobald die Beschlüsse des Bewertungsausschusses vorliegen, informieren wir Sie im Detail über die festgelegten Änderungen und Neuerungen. Die Beschlüsse werden Ende des Jahres erwartet.