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Ärztliche Weiterbildung: höhere Förderbeträge in Rheinland-PfalzWeiterbildungs-Richtlinie angepasst

Das Interesse von Praxen an der Förderung ärztlicher Weiterbildungsstellen ist in Rheinland-Pfalz nach wie vor hoch. Zum 1. Januar 2023 hat die KV RLP die Förderbeträge erhöht. Je nach Fachgruppe sind bis zu 5.400 Euro im Monat möglich. Die Weiterbildungs-Richtlinie (§ 75 a SGB V) wurde entsprechend angepasst.

Demnach erhöhen sich das Mindestgehalt sowie der Zuschuss zum Bruttogehalt monatlich je nach Tätigkeitsumfang (mindestens 20 Stunden wöchentlich) wie folgt:

  • von 5.000 Euro auf 5.400 Euro (ab 38,5 Stunden wöchentlich)
  • von 3.750 Euro auf 4.050 Euro (ab 29 Stunden wöchentlich)
  • von 2.500 Euro auf 2.700 Euro (ab 20 Stunden wöchentlich)

In den vergangenen Jahren hat die KV RLP gemeinsam mit den Krankenkassen die finanzielle Weiterbildungsförderung ausgebaut und auf immer mehr ärztliche Fachgruppen ausgedehnt. Der Förderzuschuss zielt darauf ab, die personellen und zeitlichen Aufwände abzudecken, die der weiterbildenden Praxis aus der Beschäftigung einer Ärztin oder eines Arztes in Weiterbildung entstehen. Den Förderbetrag gibt sie in voller Höhe an die Ärztin oder den Arzt in Weiterbildung weiter.

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