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Aktuelle Rechtsprechung zur Verordnungsfähigkeit von TherapieallergenenEmpfehlung

Seit Inkrafttreten der Therapieallergene-Verordnung im Jahr 2008 müssen Therapieallergene das arzneimittelrechtliche Zulassungsverfahren durchlaufen. Nach über zehn Jahren befinden sich noch immer Therapieallergene ohne Zulassung in Verkehr. Mit Hinweis auf das laufende Zulassungsverfahren hatten die Vereinbarungspartner in Rheinland-Pfalz bereits für das Jahr 2021 empfohlen, bei der Neueinstellung zugelassene Therapieallergene zu verordnen. Diese Empfehlung begründete sich auch in den Folgejahren auf den Rahmenvorgaben der Partner auf Bundesebene – KBV und GKV-Spitzenverband.

Auch das SG Mainz hat in einer Entscheidung im September 2023 zu einem Prüfverfahren bestätigt, dass Therapieallergene ohne Zulassung keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung darstellen.

Gegen diese Entscheidung wurde Berufung eingelegt. Es könnten allerdings auf Basis der derzeitigen Rechtsprechung weitere Anträge an die Gemeinsame Prüfungseinrichtung folgen.

Um Prüfverfahren zu vermeiden, empfehlen wir dringend, nur noch zugelassene Therapieallergene auf Kassenrezept zu verordnen.

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