Aus aktuellem Anlass weisen wir erneut darauf hin, dass seit November 2020 bei patientenbezogenen rezeptpflichtigen Arzneimittelverordnungen eine Dosierungsangabe auf dem Rezept (Muster 16) verpflichtend ist.
Die Dosierung wird jeweils hinter dem verordneten Arzneimittel am Ende der Verordnungszeile vermerkt. Alternativ ist die Kennzeichnung >>Dj<< für "Dosierungsanweisung vorhanden: ja" am Ende der Verordnungszeile möglich. Damit wird bestätigt, dass eine schriftliche Dosierungsanweisung oder ein Medikationsplan ausgehändigt wurde.
Eine fehlende Dosierungsangabe oder eine fehlende Kennzeichnung können zu Rückfragen seitens der Apotheken führen. Diese verursachen sowohl für die Apotheke als auch für die Arztpraxis einen erheblichen Mehraufwand, der durch Beachtung der AMVV vermeidbar wäre.