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Anhebung der Pauschale 86700 für vorläufige DiGA und dauerhafte Aufnahme der DiGA VitadioDigitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Pauschale 86700 für vorläufige DiGA: Vergütung angehoben

  • Die Pauschale 86700 für vorläufige DiGA wird zum 1. Juli von 7,12 Euro auf 7,64 Euro angehoben.

DiGA Vitadio: Entscheidung zur dauerhaften Aufnahme

  • Die dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommene DiGA Vitadio bei Diabetes Typ 2 zielt darauf ab, die Diabeteskontrolle zu verbessern, indem sie die Nutzerinnen und Nutzer zu einem besseren Selbstmanagement und Lebensstil befähigt.
  • Da für die Versorgung mit der DiGA Vitadio keine vertragsärztlichen Leistungen erforderlich sind, wurden keine gesonderte Vergütung in den EBM aufgenommen.
  • Die Versorgung mit dieser DiGA ist Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung und die in diesem Zusammenhang auszuführenden ärztlichen Tätigkeiten sind Bestandteil der berechnungsfähigen GOP des EBM. Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung (gemäß § 87 Abs. 5c Satz 4 SGB V).

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