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Arzneimittel-Richtlinie Anlage V: Neuaufnahme HydroTouchBeschluss seit 2. Oktober in Kraft

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Neuaufnahme des Gleitmittels HydroTouch “zur Anwendung bei Patienten mit Katheterisierung” in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) beschlossen. Durch die Aufnahme ist das Medizinprodukt für den genannten medizinisch notwendigen Fall zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnungsfähig. Die Aufnahme erfolgt befristet bis zum 31. Dezember 2028, da die Zertifizierung und damit die Verkehrsfähigkeit des Medizinprodukts zunächst bis zu diesem Zeitpunkt befristet sind.

Der Beschluss ist seit dem 2. Oktober in Kraft.
 

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