Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, die Gruppe der ACL-Hemmer als Vergleichstherapie zu den Nummern 35a Evolocumab, 35b Alirocumab, 35c Inclisiran aufzunehmen.
Dementsprechend sind die Wirkstoffe Evolucumab, Alirocumab und Inclisiran nicht verordnungsfähig, solange sie mit Mehrkosten im Vergleich zu einer Therapie mit anderen Lipidsenkern (Statine, Anionenaustauscher, Cholesterinresorptionshemmer und ACL-Hemmer) verbunden sind.
Alle weiteren Einschränkungen zu den jeweiligen Wirkstoffen bleiben von dieser Anpassung unberührt.
Der Beschluss ist seit dem 28. Februar 2023 in Kraft.