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Attestpflicht: KV RLP und BVKJ erarbeiten gemeinsames MerkblattFür Gemeinschaftseinrichtungen

Kinder- und Jugendarztpraxen werden immer wieder um das Ausstellen verschiedener Atteste und Bescheinigungen gebeten. Die KV RLP hat dafür in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) unter anderem ein Merkblatt für Gemeinschaftseinrichtungen erarbeitet. Dabei sind Atteste nur auf medizinisch und gesetzlich notwendige Fälle zu beschränken.

Um ein Attest für das erkrankte Kind zu bekommen, wenden sich Eltern in der Regel an ihre Kinder- und Jugendarztpraxis. Ein Grund hierfür sind etwa eigene Hausregeln von Schulen und Kindertagesstätten. Die Folgen: zusätzliche Bürokratie und Praxiszeit, die dann für die unmittelbare Patientenversorgung fehlt.

Die KV RLP und der BVKJ haben vor diesem Hintergrund ein Merkblatt und ein Begleitschreiben erarbeitet, das sich an Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen richtet. Auch das rheinland-pfälzische Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit sowie das Ministerium für Bildung des Landes sind an der Aktion beteiligt. Letzteres wird die Gemeinschaftseinrichtungen über das Thema informieren.

Attestpflicht nur in Ausnahmefällen

Das Begleitschreiben informiert darüber, dass ärztliche und ausnahmsweise schulärztliche Atteste nur in besonderen medizinischen Fällen erforderlich sind. Von einer generellen Anforderung sollen Schulen und Kindertagesstätten daher absehen – das betrifft zum Beispiel angekündigte Leistungsnachweise, länger als drei Tage dauernde Erkrankungen oder Abwesenheiten vor Ferienbeginn. Praxen können das Ausstellen medizinisch nicht notwendiger Atteste auch verweigern, da dies keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist.

KV RLP und BVKJ appellieren an die Einrichtungen, den Eltern bei der Krankmeldung ihres Kindes zu glauben. Schulen und Kindertagesstätten werden gebeten, eine ärztliche Attestpflicht, zum Beispiel bei Schulabsentismus, nur in absoluten Ausnahmefällen bzw. in besonders schwierigen Fällen vorzusehen. Das gilt etwa bei häufigen krankheitsbedingten Versäumnissen oder berechtigten Zweifeln an der Erkrankung.

Beitrag zum Bürokratieabbau

Die Bürokratielast bindet nicht nur in Kinder- und Jugendarztpraxen enorme Zeitressourcen. Auch die Attestpflicht trägt hier zu einer Überlastung bei. "Eine restriktive Anwendung der Attestpflicht reduziert daher medizinisch nicht notwendige Arztkonsultationen und ist gelebter Bürokratieabbau", informieren KV RLP und BVKJ.

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