Ab 1. Oktober können weitere Arztgruppen die Verordnung und Potenzialerhebung bei der außerklinischen Intensivpflege über den EBM abrechnen. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen. Voraussetzung ist das Verwenden der Formulare, die zu Beginn des Jahres für die außerklinische Intensivpflege eingeführt wurden.
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