Das von der KBV herausgegebene Serviceheft "Außerklinische Intensivpflege" wurde auf den neuesten Stand gebracht und kann ab sofort bestellt werden. Hintergrund sind verschiedene Neuerungen, die eine Aktualisierung erforderlich machten.
Das Serviceheft "Außerklinische Intensivpflege: Alles Wichtige zur Verordnung – Potenzialerhebung, Formulare, Praxisbeispiele" aus der Reihe "PraxisWissen" informiert auf 24 Seiten über die außerklinische Versorgung schwerstkranker Menschen. Jetzt wurde das Heft aktualisiert, da der Gemeinsame Bundesausschuss im Sommer mehrere Änderungen für die außerklinische Intensivpflege beschlossen hatte.
Potenzialerhebung fällt bis Ende nächsten Jahres weg
Neu ist, dass die Potenzialerhebung bis 31. Dezember 2024 – unter bestimmten Voraussetzungen – entfallen kann. Bis dahin gilt: Wenn vor der Verordnung keine qualifizierte Person rechtzeitig zur Verfügung steht, kann von einer Potenzialerhebung ausnahmsweise abgesehen werden. Dies ist auf dem Verordnungsvordruck (Formular 62B) zu begründen.
Außerdem dürfen nun alle Ärztinnen und Ärzte, die über Kompetenzen im Umgang mit beatmeten oder trachealkanülierten Versicherten verfügen und eine entsprechende KV-Genehmigung haben, eine Verordnung ausstellen. Neu ist auch, dass bei der Versorgung von Kindern, Jugendlichen sowie jungen Volljährigen weitere Fachgruppen das Potenzial erheben dürfen.
Bestellung des Serviceheftes
Das Serviceheft "Außerklinische Intensivpflege" kann kostenfrei über die KBV-Mediathek heruntergeladen werden (PDF) und in gedruckter Form bestellt werden ("In den Warenkorb legen").