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Außerklinische Intensivpflege: Verordnung nur noch auf neuem Formular erlaubtÜbergangsregelung ausgelaufen

Zur Verordnung von außerklinischer Intensivpflege nutzen Ärztinnen und Ärzte ab sofort ausschließlich das Formular 62B. Die Übergangsregelung, nach der auch das Formular 12 hierfür verwendet werden konnte, ist am 30. Oktober ausgelaufen.

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