Wer vertragsärztlich oder vertragspsychotherapeutisch arbeiten will, braucht eine Berufshaftpflichtversicherung. So steht es im Gesetz. Bis zum 20. Juli muss der Zulassungsausschuss von allen Praxen einen Versicherungsnachweis anfordern. Hat die Versicherung die Bescheinigung bereits ausgestellt, sollte sie direkt eingereicht werden. Spätestens aber nach schriftlicher Benachrichtigung durch den Zulassungsausschuss tickt die Uhr. Liegt diesem der Nachweis nämlich nicht fristgerecht vor, drohen gesetzliche Sanktionen.
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