Häusliche Krankenpflege und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können ab sofort auch per Videosprechstunde verordnet werden. Ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur entsprechenden Verordnungsmöglichkeit im Bereich der Heilmittel wird voraussichtlich in den nächsten Tagen in Kraft treten. Der G-BA hat in seinen Richtlinien konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen das jeweils möglich ist.
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