Die KV RLP hatte mit der IKK Südwest mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 die Vereinbarung über die Förderung einer adäquaten und indikationsgerechten Antibiotikaverordnung bei Versicherten mit akuten Atemwegsinfektionen abgeschlossen. Nun tritt die Debeka BKK mit Wirkung zum 1. April 2025 der Vereinbarung bei.
Die Leistungen des Vertrages können daher für Versicherte der IKK Südwest, der IKK gesund plus, der BKK Pfaff, der VIACTIV, energie-BKK und der Debeka BKK erbracht und abgerechnet werden.
Alle Informationen zu diesem Vertag sind auf der Website der KV RLP eingestellt.