Fachärztinnen und Fachärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die einen Termin aktiv durch die hausärztliche Praxis vermittelt bekommen, erhalten unter anderem einen extrabudgetären Zuschlag zur Grund- oder Konsiliarpauschale bzw. der Versichertenpauschale bei fachärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzten für Kinder- und Jugendmedizin. Dieser Zuschlag wird nicht von der KV RLP zugesetzt, sondern muss entsprechend selbstständig von der fachärztlichen bzw. psychotherapeutischen Praxis bei der Abrechnung angegeben werden.
Am Mittwoch, den 26. Juli 2023 hat die KV RLP über dieses Thema einen digitalen Dialog veranstaltet und die fachärztlichen und psychotherapeutischen Praxen über die korrekte Abrechnung der Zusatzpauschalen bei einer Terminvermittlung informiert sowie deren Fragen beantwortet.