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Digitalisierungspläne des BMG: KV RLP sieht viele Fragen ungeklärtTelematik-Infrastruktur muss störungsfrei einsetzbar sein

Mit Skepsis hat der Vorstand der KV RLP auf die vergangene Woche von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgestellte Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen reagiert. Zwar seien die Potenziale und die Notwendigkeiten der digitalen Gesundheitsversorgung völlig unbestritten. Doch müsse die Telematik-Infrastruktur störungsfrei einsetzbar sein, um weitere Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) zu implementieren.

"Gerade die ePA wird bislang dilettantisch und uneinheitlich umgesetzt. Jede Krankenkasse muss eine eigene ePatientenakte herausgeben, Patientinnen und Patienten müssen sich selbst bemühen, sie zu erhalten. Das Ergebnis: Sie wird im Alltag kaum eingesetzt", beschreibt KV RLP-Vorstandsmitglied Peter Andreas Staub die bisherige schleppende Entwicklung. Insofern sei das ehrgeizige Ziel Lauterbachs nachvollziehbar, dass 80 Prozent der gesetzlich Versicherten, spätestens ab dem Jahr 2025 über eine ePA verfügen sollen.

Die Digitalisierungsstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sieht vor, die ePA bei allen gesetzlich Versicherten bis Ende 2024 einzurichten, sofern sie nicht widersprechen (Opt-out-Regelung). Viele Fragen seien allerdings noch ungeklärt, so Peter Andreas Staub, beispielsweise, welche Daten auf welchen Wegen in die ePA gelangen – ein Thema, das gerade für Menschen mit psychischen Erkrankungen und die sie behandelnden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten von zentraler Bedeutung ist. "Wir fordern, dass Befunde aus dem psychotherapeutisch-psychiatrischen Versorgungsbereich nur nach Zustimmung der Patientin bzw. des Patienten in die ePA geladen werden dürfen. Hierzu fehlt bislang eine klare Aussage", kritisiert der Psychotherapeut.

Beteiligte im Gesundheitswesen bei der Umsetzungsstrategie einbinden

Für die ambulante Versorgung ist entscheidend, eine datenschutzrechtlich einwandfreie Lösung zu finden, damit digitale Anwendungen wie die ePA im deutschen Versorgungsalltag umsetzbar seien, betont Peter Andreas Staub. Außerdem müsse die Opt-out-ePA für Patientinnen und Patienten leicht nutzbar sein und die Arbeit in den Praxen erleichtern. Ebenso sei es unerlässlich, alle wichtigen Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen bei der Umsetzungsstrategie einzubinden. "Erst dann wird die ePA auf Akzeptanz der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft stoßen und ein Erfolg werden", ist das KV RLP-Vorstandsmitglied überzeugt.

Mehr als problematisch sei auch die vorgesehene Komplettverstaatlichung der gematik, die zu einer Digitalagentur in hundertprozentiger Trägerschaft des Bundes weiterentwickelt werden soll. Werden die Digitalisierungspläne so Realität, kann das BMG Beschlüsse ohne Mitsprache der Leistungserbringenden sowie Kostenträger fassen. Nach Ansicht von Peter Andreas Staub bedeutet das einen Vertrauensbruch gegenüber der ärztlichen und psychotherapeutischen Selbstverwaltung.

Zuallererst müsse die Politik ihre Hausaufgaben erledigen, statt unreife und unabgestimmte Konzepte zu präsentieren. "Zur Digitalisierung im Gesundheitswesen gibt es keine vernünftige Alternative. Nur: Sie muss auch funktionieren!", bekräftigt Peter Andreas Staub.

Ein Entwurf zum Digitalgesetz soll noch im März vorliegen. Zum geplanten Gesundheitsdatennutzungsgesetz wird noch vor der parlamentarischen Sommerpause eine erste Fassung erwartet. Die Eckpunkte der Vorhaben sind auf der Website des BMG zusammengefasst.

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