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Direktzuweisungen an heimversorgende ApothekenNeue Sachlage nach Gesetz

Mit dem Apothekenweiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) wird die direkte Zuweisung von Rezepten an eine heimversorgende Apotheke möglich. Das betrifft unter anderem die Verordnungen für Arzneimittel, apothekenpflichtige Medizinprodukte und das Weiterleiten von elektronischen Zugangsdaten zur Einlösung von eRezepten. Voraussetzung ist ein entsprechender Vertrag zwischen Heim und Apotheke. Letztere soll dazu auch Absprachen mit den Arztpraxen treffen. 

Die Verordnung kann in Form eines Papierrezepts oder in elektronischer Form erfolgen. Die digitale Übermittlung erfolgt über den Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Apothekenpflichtige Medizinprodukte sind derzeit über das Muster 16 auszustellen. 

Die Regelung ist befristet und gilt bis zum 31. Dezember 2028. Ab dem 1.Januar 2029 ist die direkte Anbindung der Pflege an den E-Rezept-Fachdienst vorgesehen. Wirtschaftliche Aspekte sind stets zu berücksichtigen. Eine nachträgliche Anforderung von Rezepten durch Dritte wie beispielsweise Blisterzentren, Apotheken oder Pflegeheime ist nicht zulässig.

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