Der DMP-Vertrag Diabetes mellitus Typ 2 (DM2) wurde zum 1. Oktober 2023 angepasst. Wichtigste Neuerung: Für die Schulungen gibt es künftig mehr Honorar. Überdies erhalten diabetologisch qualifizierte Ärztinnen und Ärzte und die diabetologischen Schwerpunktpraxen höhere Pauschalen. Darauf hat sich die KV RLP mit den beteiligten Krankenkassenverbänden (vdek, BKK LV Mitte, IKK Südwest, Knappschaft, SVLFG) geeinigt.
Die geänderten Anforderungen im DMP-Vertrag DM2 erfolgten gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Insbesondere wurden die inhaltlichen Vorgaben zur Behandlung im Hinblick auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse aktualisiert.
Erhöhung der Vergütungen
Finanzielle Verbesserungen ergeben sich für einige Leistungen im DMP-Vertrag: So steigen die Schulungen, die derzeit mit 26 Euro vergütet werden, auf 28 Euro pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer je Unterrichtseinheit. Die speziellen diabetologischen Behandlungspauschalen erhöhen sich insgesamt um rund 13 Prozent. Ebenfalls mehr Honorar gibt es für die Einzelberatung einer anerkannten Diabetesberaterin bzw. eines anerkannten Diabetesberaters: Die Vergütung wird zum 1. Oktober 2023 von 10 Euro auf 15 Euro und ab dem 1. Januar 2025 nochmals um 2 Euro auf 17,00 Euro erhöht (Abrechnungsnummer 90056).
Ferner konnten zwei neue Pauschalen für die Ebene C mit den Krankenkassenverbänden vereinbart werden:
- Deeskalierung der Behandlung eines Patienten bzw. einer Patientin mit Diabetes mellitus Typ 2 und Insulinbehandlung auf eine Behandlung mit GLP1 und/oder SGLT-2-Inhibitor
Vergütung 75,- Euro;
Abrechnungsnummer 90048
1x im Erlebensfall - Erhöhter Aufwand für die Einstellung eines Patienten auf ein AID-Insulinpumpensystem
Vergütung 110,- Euro;
Abrechnungsnummer 90049
1x im Erlebensfall
Entsprechend der bereits vorhandenen Schulungsgenehmigungen werden die neuen Pauschalen durch die KV RLP hinterlegt, sodass hierzu keine gesonderten Anträge gestellt werden müssen.
Neue Regelung bei der Abrechnung des Patienten-Schulungsmaterials
In der Vergangenheit gab es nur eine Pauschale für Schulungsmaterial, die für alle Patientenschulungen abgerechnet werden konnte. Da die Verlage unterschiedliche Preise für Schulungsmaterialien verlangen, war eine entsprechende Anpassung erforderlich. Deshalb wird ab Oktober zu jeder Schulung eine separate Pauschale für Schulungsmaterial ausgewiesen. Die jeweilige Höhe dieser Pauschale entspricht dem Angebotspreis des jeweiligen Verlages. Es entfällt die bisherige Pauschale 'Verbrauchsmaterial/Schulungsmaterial' (Abrechnungsnummer 90058).
Eine genaue Auflistung der neuen Vergütungspauschalen, der veränderten Vergütungshöhen und der Pauschalen für die Schulungsmaterialien sind hier einsehbar.
Medizinische Änderungen
Eine wesentliche Änderung im Vergleich zur vorhergehenden Fassung ist, dass bei der Wahl der antiglykämischen Therapie die Patientinnen und Patienten in verschiedene Gruppen eingeteilt werden. Die Einteilung richtet sich danach, ob eine manifeste kardiovaskuläre Erkrankung oder Nephropathie besteht oder nicht.
Insbesondere Personen mit manifester arteriosklerotischer kardiovaskulärer Erkrankung, chronischer Herzinsuffizienz oder klinisch relevanter Nephropathie profitieren von einer Therapie mit den neuen antiglykämischen Substanzen der SGLT2-Inhibitoren oder GLP-1-Rezeptoragonisten. Deshalb soll ihnen eine Kombinationstherapie aus Metformin plus SGLT2-Inhibitor (Empagliflozin oder Dapagliflozin) oder GLP-1-Rezeptoragonisten (Liraglutid) angeboten werden.
Zudem konnten aus Gründen der Datensparsamkeit sechs Dokumentationsparameter gestrichen werden. Zwei neue Dokumentationsparameter – SGLT2-Inhibitor und GLP-1-Rezeptoragonisten – wurden aufgenommen, um die Umsetzung der neuen Empfehlungen zur medikamentösen Therapie zu unterstützen.
Sonstige Änderungen
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat Zulassungsprüfungen von DMP-Schulungsprogrammen durchgeführt. Als ein Ergebnis dieser Prüfung hat das BAS der HBSP-Schulung die DMP-Zulassung entzogen. Damit ist dieses Schulungsprogramm kein Bestandteil dieses DMP mehr.
Um den Vertrag weiter zu entbürokratisieren, wurde die Anlage 13 "Begleitbrief" gestrichen.
Aufgrund des kurzfristigen Vertragsabschlusses kann es sein, dass die neuen Abrechnungsnummern im PVS der teilnehmenden Praxen noch nicht hinterlegt sind. Diese Abrechnungsnummern sind dann manuell zu erfassen. Die Bewertungsänderungen können entweder manuell geändert oder das nächste Update für das 4. Quartal 4/2023 abgewartet werden.
Der geänderte Diabetes mellitus Typ 2 Vertrag sowie die Ausfüllanleitungen sind auf der Website der KV RLP eingestellt.