Mit einem Dringlichkeitscode auf dem Überweisungsschein können Patientinnen und Patienten über die Terminservicestelle (TSS) schneller einen Facharzttermin bekommen. Die dafür notwendigen Code-Aufkleber können Praxen selbst generieren. Ab sofort übernimmt die KV RLP dies bei Bedarf für die Praxen.
Bisweilen gibt es in den Praxen Schwierigkeiten, die Code-Aufkleber in Eigenregie zu erstellen. Die KV RLP bietet daher in solchen Fällen an, die gewünschte Anzahl kostenfrei auszudrucken und zuzusenden. Bei Bedarf können sich Praxen telefonisch oder per E-Mail wenden an:
- Service-Center
- Telefon 06131 326-326
- service@kv-rlp.de
Selbstverständlich haben Praxen weiterhin die Möglichkeit, die Dringlichkeitscodes selbst auszudrucken. Dies funktioniert entweder über das eigene Praxisverwaltungssystem oder über die WebArzt-Funktion des eTerminservices. Die Etiketten müssen dafür selbst besorgt werden. Die Code-Aufkleber sind unbegrenzt gültig.
Gut zu wissen: Ein Dringlichkeitscode wird ausschließlich im Vermittlungsfall durch die Terminservicestelle benötigt. Im Hausarztvermittlungsfall ist er nicht erforderlich.