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EBM-Änderungen: Abrechnung von Verordnungen per VideosprechstundenWirksam: 1. Januar 2024 | 694. (Teil A) Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Aufnahme neuer Anmerkungen zu den GOP 01420, 01424 sowie 01611 EBM, sodass diese auch in einem Behandlungsfall berechnungsfähig sind, in dem kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt, aber ein Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde stattgefunden hat.
  • Aufnahme einer neuen Anmerkung zur GOP 01613 EBM, sodass manche, in der Anlage 2 der Rehabilitations-Richtlinie aufgeführten Funktionstests in Einzelfällen im Rahmen einer Videosprechstunde durchgeführt werden können. 
  • Ergänzung der Kostenpauschale 40128 EBM für die postalische Versendung an den Patienten um die entsprechenden Verordnungen im Rahmen von Leistungen ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt.

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