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EBM-Änderungen: Abschnitt 19.4.4: Neue GOP für das Arzneimittel Orserdu®Wirksam: 1. Juli 2024 | 715. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Neue GOP 19466 für die gezielte Bestimmung der wichtigsten aktivierenden ESR1-Mutationen mittels PCR-basierter Verfahren vor einer Behandlung mit Orserdu®.
  • Neue GOP 19467 für die gleichzeitige Bestimmung des PIK3CA- und ESR1-Mutationsstatus unter Verwendung von zirkulierender Tumor-DNA.
  • Streichung der bestehenden GOP 19462 (Bestimmung des PIK3CA-Mutationsstatus).
  • 11.700 Punkte Höchstwert im Krankheitsfall für die GOP 19463, 19466 und 19467.
  • Klarstellung, dass Leistungen im Abschnitt 19.4 EBM (In vitro-Diagnostik tumorgenetischer Veränderungen) nur berechnungsfähig sind, sofern sie mittels zyto und/oder molekulargenetischer Verfahren durchgeführt wurden.
  • Anpassung der Anforderungen an die Nachweisgrenze bei molekulargenetischen Untersuchungen unter Verwendung von zirkulierender Tumor-DNA im Abschnitt 19.4.4 an die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen („RiliBÄK“).

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