- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Neue GOP 19466 für die gezielte Bestimmung der wichtigsten aktivierenden ESR1-Mutationen mittels PCR-basierter Verfahren vor einer Behandlung mit Orserdu®.
- Neue GOP 19467 für die gleichzeitige Bestimmung des PIK3CA- und ESR1-Mutationsstatus unter Verwendung von zirkulierender Tumor-DNA.
- Streichung der bestehenden GOP 19462 (Bestimmung des PIK3CA-Mutationsstatus).
- 11.700 Punkte Höchstwert im Krankheitsfall für die GOP 19463, 19466 und 19467.
- Klarstellung, dass Leistungen im Abschnitt 19.4 EBM (In vitro-Diagnostik tumorgenetischer Veränderungen) nur berechnungsfähig sind, sofern sie mittels zyto und/oder molekulargenetischer Verfahren durchgeführt wurden.
- Anpassung der Anforderungen an die Nachweisgrenze bei molekulargenetischen Untersuchungen unter Verwendung von zirkulierender Tumor-DNA im Abschnitt 19.4.4 an die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen („RiliBÄK“).