- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Gastroenterologie können bei Patientinnen und Patienten mit einer Hämochromatose (ICD-10-GM: E83.1) oder einer Polycythaemia vera (ICD-10-GM: D45) ab dem 1. Oktober 2023 die GOP 13505 zusätzlich zu ihrer Grundpauschale abrechnen.
- Die gastroenterologische Grundpauschale für Versicherte ab dem 60. Lebensjahr (GOP 13392) wird in diesem Zusammenhang um einen Punkt auf 176 Punkte gesenkt.