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EBM-Änderungen: Ambulante und belegärztliche Operationen – Ergänzung Präambeln 31.2.1 und 36.2.1Wirksam: 1. April 2023 | 644. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • In den Präambeln 31.2.1 Nummer 8 und 36.2.1 Nummer 4 sind die GOP aufgeführt, die in einem Zeitraum von drei Tagen – beginnend mit dem Operationstag – in der Praxis (des Operateurs) neben der ambulanten beziehungsweise belegärztlichen Operation berechnet werden können.
  • Beide Präambeln wurden rückwirkend zum 1. April 2023 um weitere GOP ergänzt. Unter anderem wurden weitestgehend alle fachgruppenspezifischen Zusatzpauschalen für die Behandlung aufgrund einer TSS-Terminvermittlung und/oder Vermittlung durch den Hausarzt aufgenommen. 
  • Zudem erfolgte eine Änderung des Wortlautes "Versicherten- und Grundpauschalen" in "Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen". Damit wird klargestellt, dass Konsiliarpauschalen in dem 3-Tages-Zeitraum berechnet werden können.

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