- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- In den Präambeln 31.2.1 Nummer 8 und 36.2.1 Nummer 4 sind die GOP aufgeführt, die in einem Zeitraum von drei Tagen – beginnend mit dem Operationstag – in der Praxis (des Operateurs) neben der ambulanten beziehungsweise belegärztlichen Operation berechnet werden können.
- Beide Präambeln wurden rückwirkend zum 1. April 2023 um weitere GOP ergänzt. Unter anderem wurden weitestgehend alle fachgruppenspezifischen Zusatzpauschalen für die Behandlung aufgrund einer TSS-Terminvermittlung und/oder Vermittlung durch den Hausarzt aufgenommen.
- Zudem erfolgte eine Änderung des Wortlautes "Versicherten- und Grundpauschalen" in "Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen". Damit wird klargestellt, dass Konsiliarpauschalen in dem 3-Tages-Zeitraum berechnet werden können.