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EBM-Änderungen: Anpassung Anhang 2 zum EBMWirksam: 1. Januar 2024 | 688. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium 
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

Beschlussteil A

  • Aufnahme mehrerer OPS-Kodes in den Anhang 2 EBM
  • redaktionelle Änderungen an OPS-Bezeichnungen

Beschlussteil B

  • Aufnahme weiterer operativer Verfahren, die durch die Weiterentwicklung des ambulanten Operierens vertragsärztlich durchgeführt werden können, in den Anhang 2 zum EBM
  • Hierbei handelt es sich insbesondere um Biopsien unter anderem an der Prostata und an Gelenken, Inzisionen im Bereich der Augen und männlichen Geschlechtsorgane und die Revision von venösen Katheterverweilsystemen.

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