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EBM-Änderungen: Anpassung des Anhang 2Wirksam: 1. Januar 2025 | 749. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Aufnahme von neuen und Streichung ungültiger OPS-Kodes
  • redaktionelle Änderungen von einzelnen Bezeichnungen

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