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EBM-Änderungen: Anpassung GOP 01450 EBMWirksam: 1. Juli 2025 | Teil D 778. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Der Höchstwert für das Punktzahlvorlumen für die GOP 01450 wird von 1.899 auf 700 Punkte je abrechnenden Vertragsarzt/Vertragsärztin gesenkt, hierzu wird die erste Anmerkung zur GOP 01450 geändert.

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