- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Der Höchstwert für das Punktzahlvorlumen für die GOP 01450 wird von 1.899 auf 700 Punkte je abrechnenden Vertragsarzt/Vertragsärztin gesenkt, hierzu wird die erste Anmerkung zur GOP 01450 geändert.