- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Änderung des obligaten Leistungsinhaltes der GOP, sodass die GOP 01540 bis 01542 EBM auch bei dem Wirkstoff Agalsidase beta (Handelsname: Fabrazyme ®) abgerechnet werden können
- Zudem wird im Abschnitt 2.1 EBM die GOP 02102, die für die Infusionstherapie mit bestimmten Medikamenten mit einer Dauer von mindestens 60 Minuten berechnungsfähig ist, dahingehend angepasst, dass sie auch bei einer Enzymersatztherapie bei Morbus Fabry abgerechnet werden kann.
- Die vier oben genannten GOP werden weiterhin, befristet bis zum 30. September 2026, außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung finanziert.