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EBM-Änderungen: Aufnahme der GOP 50601 in das ASV-Kapitel im EBMWirksam: 1. Januar 2024 | 99. (Teil A und B) Sitzung des ergänzten Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium 
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Aufnahme der GOP 50601 EBM als Zuschlag zu den GOP 04514, 04518, 13421 und 13422 bei Durchführung einer Chromoendoskopie bei Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen
  • Im Anhang 6 zum EBM erfolgt für die jeweiligen Anlagen zur ASV-Richtlinie eine Zuordnung der GOP aus den ASV-Kapiteln 50 und 51 zu den vom Gemeinsamen Bundesausschuss vorgegebenen Fachgruppen, die diese abrechnen dürfen.
  • rückwirkende Aufnahme der GOP 51011 (Pauschale Qualitätskonferenzen), die bereits im EBM enthalten ist, in den Anhang 6 zum 1. Oktober 2023 (Beschlussteil B)

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