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EBM-Änderungen: Außerklinische IntensivpflegeWirksam: 1. Oktober 2023 | 678. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium 
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Aufnahme weiterer Arztgruppen die Verordnung und Potenzialerhebung bei der außerklinischen Intensivpflege über den EBM abrechnen können.
  • Voraussetzung ist das Verwenden der Formulare, die zu Beginn des Jahres für die außerklinische Intensivpflege eingeführt wurden.

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