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EBM-Änderungen: Detailänderungen im Abschnitt 30.3.3 aufgrund der ATMP-Qualitätssicherungs-RichtlinieWirksam: 1. April 2024 | Teil A 710. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Bei den GOP 30320 bis 30323 und GOP 30326 wird die jeweils vierte Anmerkung gestrichen. Diese regelte bisher, dass die genannten GOP erst ab Inkrafttreten der Anlage IV (Gentherapeutika bei Hämophilie) der ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie berechnungsfähig sind.
  • Die entsprechende Änderung der Richtlinie ist zum 26. März 2024 in Kraft getreten, entsprechend wurde der EBM rückwirkend zum 1. April 2024 geändert.

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