- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
DiGA Zanadio
- Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Einschränkung der DiGA Zanadio auf "Patientinnen" aufgehoben und die Anwendung auf "Patientinnen und Patienten" erweitert.
- Hieraus folgend wird die ersten Anmerkung zur GOP 01473, mit der die Berechnungsfähigkeit auf Patientinnen eingeschränkt war, aufgehoben.
- Die Nr. 11 der Präambel 13.1 EBM dahingehend angepasst, dass auch Fachärzte für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Angiologie die GOP 01473 abrechnen können.
- Die GOP 01473 wird jeweils in die erste Anmerkung der GOP 13294, 13344, 13394 und 13543 aufgenommen, um klarzustellen, dass diese Pauschalen für die fachärztliche Grundversorgung der Schwerpunktinternisten auch bei Ansatz der GOP 01473 berechnungsfähig sind.
- Unberührt davon bleibt, dass die DiGA Zanadio gemäß BfArM nur bei Personen ab dem Alter von 18 Jahren angewendet werden darf.
DiGA Somnio
- Die GOP 01471 für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der DiGA somnio wird jeweils in die erste Anmerkung der GOP 13543 und 13644 aufgenommen, um klarzustellen, dass diese Pauschalen für die fachärztliche Grundversorgung der Schwerpunktinternisten auch bei Ansatz der GOP 01471 berechnungsfähig sind.