- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Klarstellung zum generischen Maskulinum in Nummer 1.1 der Allgemeinen Bedingungen
- GOP 01436 (Konsultationspauschale): Angleichung der zweiten Anmerkung an die Regelung in Nummer 4.1 der Allgemeinen Bestimmung. Somit kann der weitere persönliche Arzt-Patienten-Kontakt auch im Rahmen einer Videosprechstunde erfolgen.
- GOP 01450 (Zuschlag Videosprechstunde): Streichung der GOP 08622 (Reproduktionsmedizinische Beratung und Aufklärung im Zusammenhang mit Paragraph 5 Absatz 2 Nummer 3 Kryo-RL) in der Leistungslegende.
- Abschnitt 30.4 "Physikalische Therapie": Anpassung des bisherigen Abrechnungsausschlusses zum Abschnitt 30.3 auf Abschnitt 30.3.1.
- GOP 34283 (Serienangiographie): Farbcodierte Untersuchung der Duplexsonographie (GOP 33075) im Behandlungsfall neben der Serienangiographie möglich.
- Erste Bestimmung zum Abschnitt 34.4 (MRT): Bestrahlungsplanung mittels MRT gemäß 34.4.6 muss nicht in 4 Sequenzen durchgeführt werden.
- GOP 35173 bis 35179 (Komplex für die Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung): textliche Anpassung der zweiten Anmerkung bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.
- weitere redaktionelle Anpassungen