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EBM-Änderungen: Ergänzung Höchstwert für Portokostenpauschalen bezüglich der außerklinischen IntensivpflegeWirksam: 1. Januar 2024 | 689. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium 
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Ergänzung der Tabelle im Kapitel 40.4 Nummer 3 EBM um den entsprechenden Höchstwert für Ärzte und Krankenhäuser gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 der AKI-RL (Kapitel 37.7)
  • Dieser Höchstwert beträgt 6,02 Euro je Arzt/Quartal.

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