- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Das Höchstalter der Patienteninnen und Patienten, für welche die GOP 01477 berechnungsfähig ist, wird vom vollendeten 65. auf das vollendete 66. Lebensjahr angehoben.