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EBM-Änderungen: GOP 01510 bis 01512 | neue medikamentöse Behandlung bei Morbus PompeWirksam: 1. Januar 2023 | 628. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • GOP 01510 bis 01512: Die Beobachtung und Betreuung einer oder eines Kranken unter parenteraler intravasaler Gabe mit Avalglucosidase alfa (Handelsname: Nexviadyme®) bei Morbus Pompe wird durch Ergänzung des zweiten Spiegelstrichs der Leistungslegende in die GOP 01510 bis 01512 aufgenommen.
  • Entgegen Alglucosidase alfa ist die Behandlung mit Avalglucosidase alfa auch für die GOP 01512 berechnungsfähig.

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