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EBM-Änderungen: GOP 01611 (Reha-Verordnung) | weiterhin extrabudgetäre VergütungWirksam: 1. April 2023 | 636. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • GOP 01611: Die Verordnung medizinischer Rehabilitation wird weiterhin bis zum 31. Dezember 2023 extrabudgetär vergütet.
  • Bislang war diese extrabudgetäre Vergütung bis zum 31. März 2023 befristet.

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