- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Die bis zum 31. Dezember 2022 befristete Aufnahme der GOP 01699 und 12230 in den EBM wird bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.