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EBM-Änderungen: GOP 05311 – Präanästhesiologische Untersuchung vor geplantem aber nicht durchgeführtem Hybrid-DRG-EingriffWirksam: rückwirkend 1. Juli 2024 zunächst befristet bis 31. Dezember 2024| 726. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Die GOP 05311 kann für die präanästhesiologische Untersuchung abgerechnet werden, wenn der geplante Hybrid-DRG nicht durchgeführt wird und nicht Bestandteil des Anhangs 2 des EBM ist.
  • Die Vergütung erfolgt extrabudgetär

Vor geplanten aber nicht durchgeführten Hybrid-DRG-Eingriffen bestehen nunmehr folgende zwei Abrechnungsmöglichkeiten:

  • GOP 05310: Der Hybrid-DRG-Eingriff ist Bestandteil des Anhangs 2 des EBM
  • GOP 05311: Der Hybrid-DRG-Eingriff ist nicht Bestandteil des Anhangs 2 des EBM.

Wird der Hybrid-DRG-Eingriff durchgeführt, ist die präanästhesiologische Untersuchung Bestandteil der Fallpauschale, die GOP 05310 bzw. 05311 sind nicht zusätzlich berechnungsfähig.
 

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