- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Aufnahme der GOP 08536 in die Nummer 18 der Bestimmungen zum Kapitel 32 (Abrechnungsausschlusses neben In-vitro-Diagnostik aus Kapitel 32)