- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Änderung der ersten Anmerkung zur GOP 01966 EBM – somit wird klargestellt, dass die abgesenkte Vergütung ab der 7. GOP im Quartal sich auf die Praxis bezieht.