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EBM-Änderungen: Klarstellung der Berechnungsfähigkeit von GOP des Abschnitts 31.2.20Wirksam: 1. Januar 2025 | Teil D 741. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Änderung der Nummer 2 und der Nummer 14 der Präambel 2.1. zum Anhang 2 EBM. Somit wird klargestellt, dass die Zuschläge gemäß Abschnitt 31.2.20 EBM bei Durchführung eines Eingriffs unter einer Diagnose und/oder einem gemeinsamen operativen Zugangsweg nur einmal berechnungsfähig sind und bei Durchführung eines Simultaneingriffes höchstens dreimal.

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