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EBM-Änderungen: Mammographie-Screening – Erhöhung des Overheads und Umstellung des VerfahrensWirksam: 1. Juli 2024 | Teil A und B | 725. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

Teil A: Erhöhung des Overheads für den Zeitraum 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024

  • Das Mammographie-Screening (EBM-Abschnitt 1.7.3.1) enthält einen Overhead-Aufschlag. Mit diesem werden die Aufgaben der Kooperationsgemeinschaft Mammographie, die das Programm organisiert, sowie spezifische Kosten der KVen finanziert.
  • Aufgrund des gestiegenen Finanzierungsbedarfs der Kooperationsgemeinschaft wurde der Overhead-Aufschlag angehoben. Der Aufschlag für die KVen bleibt unverändert.
  • Sofern sich eine rechnerische Erhöhung der Punkte ergab, wurde die Bewertung der GOP entsprechend angehoben. Die Vergütung für abrechnende Ärzte/innen ändert sich nicht, der Aufschlag fließt ausschließlich in die Organisation des Programms.

Teil B: Umstellung des Verfahrens ab 1. Januar 2025

  • Der Overhead-Aufschlag wird aus der Bewertung der GOP herausgerechnet und separat von den Krankenkassen bereitgestellt. Die Bewertungen der GOP des Abschnitts 1.7.3.1 werden entsprechend gesenkt. Das Vergütungsvolumen für die ärztlichen Leistungen bleibt gleich.
  • Die Bewertung der GOP 01758 (Fallkonferenz-Mammographie-Screening) wird finanzneutral an die Bewertung vergleichbarer Fallkonferenzen im EBM angepasst.

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