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EBM-Änderungen: Mikrobiologische Diagnostik - neue GOP 32674 (Roctavian®) sowie 32818 und 32820 (Livtencity®)Wirksam: 1. Juli 2023 | 647. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

GOP 32674 (Roctavian®)

  • Das Arzneimittel Roctavian® kann zur Behandlung von schwerer Hämophilie A (kongenitalem Faktor-VIIIMangel) bei erwachsenen Patientinnen und Patienten ohne Faktor-VIII-Inhibitoren in der Vorgeschichte und ohne nachweisbare Antikörper gegen Adeno-assoziiertes Virus Serotyp 5 (AAV5) angewendet werden. Unterschiedliche Serotypen des Adeno-assoziierten Virus (AAV) werden als viraler Vektor für gentherapeutisch wirksame Arzneimittel verwendet. Die GOP 32674 wird deshalb generisch gefasst. Sie ist berechnungsfähig für die Untersuchung auf Antikörper gegen AAV, wenn diese Untersuchung im Rahmen der Indikationsstellung einer gezielten medikamentösen Behandlung laut Fachinformation obligat ist (wie im Falle von Roctavian®).
  • Die Vergütung der GOP 32674 erfolgt zunächst außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.

GOP 32818 und 32820 (Livtencity®)

  • Das Arzneimittel Livtencity® wird zur Behandlung einer therapierefraktären Cytomegalievirus (CMV)-Infektion und/oder -Erkrankung bei Erwachsenen, die sich einer hämatopoetischen Stammzelltransplantation oder einer Transplantation solider Organe unterzogen haben, angewendet. Für die Bestimmung der CMVDNA-Konzentration wird die GOP 32818 in den EBM aufgenommen; für die genotypische CMV-Resistenztestung ist die GOP 32820 berechnungsfähig. Zu beachten ist, dass die beiden GOP ausschließlich für organtransplantierte und immunsupprimierte Personen neu in den EBM aufgenommen werden. Die weitergehende Überprüfung ergab die Notwendigkeit, in diese Anpassung auch bereits im Markt befindliche Arzneimittel zur antiviralen Therapie von CMV-Infektionen einzubeziehen.
  • Die Vergütung der GOP 32820 erfolgt zunächst außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.
  • Die Vergütung der Bestimmung der CMV-DNA-Konzentration nach der GOP 32818 erfolgt innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen.

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