- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
Es wurden Anpassungen für die Nachbeobachtungen in Anhang 8 EBM beschlossen. So ist beispielsweise eine Nachbeobachtung künftig auch nach einer Lumbalpunktion (GOP 02342) möglich. Insgesamt wurden folgende Leistungen im Anhang 8 ergänzt:
- GOP 02302: Diagnostische Mikrokürettage (Strichkürettage) oder Aspirationskürettage
- GOP 02342: Lumbalpunktion
- GOP 02344: perkutane Biopsie an mediastinalen oder paraaortalen Lymphknoten
- GOP 34290: Angiokardiographie
Eine neue fünfte Bestimmung im Abschnitt 1.5 EBM und eine neue zweite Anmerkung zum Anhang 8 stellen den Bezug für die Aufnahme der GOP in den Anhang 8 dar.
Die Leistungslegende der GOP 01502 wird um die GOP 01501 ergänzt, so dass der Zuschlag künftig auch nach der GOP 01501 berechnungsfähig ist.